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Namensrechtlich ist zwischen dem Adel als Namensbestandteil und dem Adel als Stand zu unterscheiden. (Adelsname A / Adelstitel A+)
Namensbestandteil: Im Deutschen Reich wurden 1919 mit Art. 109 Abs.3 der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft. Ehemalige Titel gelten seitdem als Namensbestandteil und können nicht mehr verliehen werden. Hierbei wird bei Frauen die weibliche Form des Titels verwendet, der Nachname existiert also ausnahmsweise in zwei oder drei unterschiedlichen Versionen. Männliche Nachkommen heißen somit zum Beispiel „Freiherr von″, weibliche „Freiin von″, die Ehefrau, die den Namen des Mannes annnimmt, heißt „Freifrau von″. Töchter eines „Herzog von″ heißen „Prinzessin von″, seine Frau jedoch „Herzogin von″.
Bei einem Ausländer, dessen Heimatstaat den Adel ebenfalls als Namensbestandteil führt, findet die Adelsbezeichnung auch in Deutschland über Art. 10 EGBGB Beachtung. Hat ein ausländischer Staat die Adelstitel vollständig aberkannt und erwirbt ein Ausländer, der diesem Staat angehörte, die deutsche Staatsangehörigkeit, bleibt der Verlust eines adeligen Namensbestandteils nach seinem vormaligen Heimatrecht wegen der identitätswahrenden Wirkung des Statutenwechsels weiterhin rechtsgültig.
Adelsstand: Verleiht ein ausländischer Staat Adelstitel als Standesmerkmale, so berührt das nur das öffentliche Recht dieses Staates. Wird ein Deutscher durch eine ausländische Macht in den Adelsstand erhoben, gelangt er deshalb in Deutschland nicht zu einem adeligen Familiennamen. Gleichsam ist die Anerkennung eines Deutschen Adelsnamens durch ein ausländisches Königshaus oder Sultanat eine Ehrung und Anerkennung nach Recht des Verleihungslandes, die das Deutsche Namensrecht nicht berührt und auch nicht die Möglichkeit eröffnet, den Familiennamen zu ändern.
Zusammenfassung: Adelstitel bezeugen in Deutschland keine Standesmerkmale mehr, dies gehört der Geschichte an. Die Prädikatierung eines Adelsnamens mit Standesrechten oder Ehrungen ausländischer Königshäuser oder Sultanate bedeuten immer eine Nobilitierung, Anerkennung oder Ehrung nach Recht des betreffenden Staates, in jedem Fall aber ohne Rechtswirkung in Deutschland. Ein Adelstitel ist kein Titel im Sinne eines akademischen Grades, wie z.B. dem Dr.-Titel, einer Amts- oder Dienstbezeichnung, Titeln oder Würden des öffentlichen Rechts usw. deren unberechtigte Führung unter die Strafvorschrift §132a Strafgesetzbuch fällt.
Die Bewertung eines Adelnamens nach IFAA-Norm als Adelstitel (A+) dient ausschließlich der Klassifizierung und hat demzufolge nur beschreibenden Charakter ohne Deutsche Rechtswirkung und Standeserhebung.
Damit bestärkt der adelsverband.de die Maßgabe des Deutschen Grundgesetzes, wonach jeder Mensch gleiche Rechte hat und jeder Mensch unabhängig von seinem Geburtsstatus frei entscheiden kann, welche Ideologien und Traditionen er in seinem Leben vertritt und nach außen trägt. Die Beurteilung des Adelsstatusses erfolgt durch das IFAA Institut ausschließlich nach empirischen Befunden bezüglich historischer Adelsstatuten und neuzeitlicher, im Verleihungsland angewendeter Adelsrichtlinien, ganz unabhängig vom sozialen Status des Begünstigten.
Ist ein Adelsverband überhaupt sinnvoll, wenn es überhaupt keinen Adel mehr in Deutschland gibt?
Tatsache ist, dass 1919 alle Standesprivilegien der Adelsschicht aufgehoben wurden.
Tatsache ist auch, dass mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung ein bis dahin undenkbares neues Recht hinzugekommen ist was kaum jemand beachtet hat: Nämlich das Recht für absolut Jedermann, einen ehemals als solchen bezeichneten „Adelstitel“ als Namen (Pseudonym, Künstlernamen, pp.) zu führen und dennoch rechtskonform zu handeln.
Tatsache ist ferner, dass die Führung eines neuen Adelsnamens im heutigen sozialen Umfeld noch immer als Anmaßung gewertet wird durch all diejenigen, die sich dadurch in ihren ehemaligen, nicht existenten Vorrechten beraubt fühlen und gegen diesen Gedanken der Freiheit mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorgehen. Nur leider kommen die sich hier angesprochenen fühlenden ewig Gestrigen mit ihrem „Erbanspruch“ mehr als 90 Jahre zu spät. Der Begriff Hochstapler bekommt hier eine andere Bedeutung, denn vertritt ein Vertreter des Historischen Adels die Ansicht, sich von anderen Namensträgern abheben zu müssen um seinen entmündigten Stand zu vertreten, um andere Menschen anzugehen und der gesetzlichen Rechte zu berauben indem er selbige für unmündig erklärt, handelt er gegen das oben angeführte Grundrecht und beugt wissentlich das Recht.
Wohl gemerkt, es gibt nur wenige gebildete Vertreter des Historischen Adels die so verfahren, negative Beispiele fallen einfach mehr auf.
Hieraus ergibt sich die Tatsache, dass ein moderner Adelsverband die Rechte seiner Mitglieder auf Individualität, Gleichheit und liberalem Denken, die ein neuer Adelsname ausdrückt, vertritt und nach dem heutigen Gesetz auch öffentlich verteidigt.
Tatsache ist, dass ein Adelsverband eine sinnvolle Institution der Gesellschaft ist, die dem Adelsnamen eine neue Bedeutung zumisst: Als ein neuzeitliches Zeichen des Sieges über die Aristokratie, eine Huldigung der demokratischen Grundwerte und ein Symbol der neuen Entschlossenheit, sich für traditionelle Werte der Geschichte einzusetzen ohne den Anspruch auf Totalität zu erheben.
Abschließend sei bemerkt, dass dieses moderne Denken nicht die Ablehnung historischer Werte Apriori bedeutet, sondern es symbolisiert den Wunsch, die Historie in einem neuen sozialen und politischen Umfeld neu aufleben zu lassen.
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Den Adelsverband und das Institut für die Anerkennung von Adelsnachweisen ( IFAA ) erreichen Sie Dienstag und Freitag unter der Rufnummer 04251 983000 / Telefax 04251 983027 / Email info@adelsverband.de Verantwortlicher Geschäftsführer Heiko Nowak Graf von Roit / Amtsgericht Recklinghausen HRB 6018 Büroanschrift: Hinterm Holze 3 / 27333 Bücken Grafschaft Hoya / Postanschrift: Postfach 1333 / 27316 Hoya
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