Richtlinie des IFAA Institutes zur Führung von Adelstiteln
nach Deutschem und Internationalem Recht
Ausführliche Informationen unter www.adelsverband.de
 
Verstösst die Führung eines Adelsnamens oder Adelstitels gegen gesetzliche Bestimmungen in Deutschland?

Nein, Adelsgesetze gibt es in Deutschland seit 1919 nicht mehr! Damit existiert kein Gesetz das gegen die geburtsrechtliche Nutzung als Familienname oder die freie Wahl eines Adelsnamens als Künstlername, Markenname oder einfach Fantasiename spricht und gegen das verstoßen werden könnte. Eine Täuschung über die Zugehörigkeit zum Stand des Hochadels kann nur im Kontrast zu Adelsberechtigten entstehen. Wo es von Rechts wegen keinen Adel mehr gibt, entfällt ein Täuschungsgesichtspunkt völlig. Es ist ohne weiteres möglich, als Pseudonym einen Namen mit einer früheren Adelsbezeichnung (Adelsprädikat) zu führen.

Was kostet ein Adelsname und wer kann ihn verleihen?

Ein Adelsname kostet gar nichts und niemand kann ihn verleihen. Ein Adelsname / Adelstitel drückt keine Standesmerkmale mehr aus. Wer Ihnen einen Adelsnamen verkaufen möchte verkauft Ihnen ein Recht zur Namensführung, dass Sie sowieso schon besitzen.


Schach Matt dem Titelhandel!

So geht es:

Nach §12 BGB ist die Führung von Pseudonymen (auch Adelsnamen) analog zum Namensrecht ein fest verankertes Persönlichkeitsrecht (siehe auch Rechtswesen) dass Ihnen auch eigentlich niemand beurkunden muss. Niemand muss Geld für einen Adelsnamen bezahlen, suchen Sie sich einen beliebigen Wunsch-Adels-Namen der Ihnen gefällt und drucken Sie die Namensurkunde selber. Wir liefern Ihnen hier 3 Vorlagen als WORD-Datei, in die Sie Ihren Namen einsetzen können und schon haben Sie ein nettes, aussergewöhnliches Geschenk für nette aussergewöhnliche Personen, oder für sich selbst. Preis: 0,00 Euro.

Ebenso finden Sie auf unseren Seiten frei zu nutzende Wappen. Kosten
0,00 Euro.

Mitgliedsstatus A = Träger eines Adelsnamen (auch Künstler)
Mitgliedsstatus A+ = historischer Adel oder Adelsnachweis liegt vor

In 3 Schritten zum Edelmann/Edeldame:

1. Downloaden Sie Ihre Wunschurkunde von dieser Seite und fügen Ihren Adels-Wunsch-Namen ein (beliebiger, frei von Ihnen zu wählender Name).
 
2. Drucken Sie Ihre Adelsurkunde aus und schon haben Sie den begehrten Wandschmuck.

3. Fertig und das kostet Sie 0,00 Cent

Das alles kostet Sie keinen Cent! Vergleichen Sie das Angebot mit allen Angeboten weltweit, Sie werden keinen günstigeren Weg zum persönlichen Adelsnamen finden, versprochen.

Ihr Adelspaket sieht dann wie folgt aus:

Bestandteile:

Adelsurkunde 0,00 Euro / Adelsname 0,00 Euro

Machen Sie Ihre Frau zur Prinzessin:

Eine nette Geschenkidee für alle, die es verdient haben. Machen Sie Ihre Freunde oder Familie zu Grafen. Wie wäre es, wenn Sie Ihre Freundin oder Frau zu Ihrer Prinzessin machen würden?

Eine Aufmerksamkeit, die Sie absolut gar nichts kostet.

Direkt zum
DOWNLOADBEREICH oder erst weiterlesen?


Wie sind dann die Angebote von Verkäufern im Internet zu werten, die Adelsnamen zum Erwerb anbieten?

Bei den Angeboten ist zu beurteilen, was Ihnen konkret angeboten wird. Es gibt Anbieter, die Ihnen eine Adelsurkunde verkaufen möchten, in der Ihr Name eingedruckt wird,  und der Adelsname bereits vorgegeben ist. Hier tummeln sich Händler, die gerne die Wertigkeit der Papiere suggerieren möchten indem sie angeben, der Name entstamme einem historischen Adelsgeschlecht, dass heute allerdings ausgestorben sei und das Titelrecht vom Anbieter exklusiv adaptiert worden ist. Falsch: Es existiert kein Titelrecht in Deutschland. Nennen Sie sich wie Sie wollen, und drucken Sie Ihre Urkunde selber, das kostet nur die Tinte Ihres Druckers und das Papier. Druckvorlagen für Ihre Urkunde finden Sie hier / Download. Das kostet Sie 0,00 Euro.

Andere Anbieter erweitern die Rechte der Namensführung auf die
Übertragung von Patentrechten an dem Namen, was für Sie dann interessant ist, wenn Sie den Namen nutzen, um in der geschützten Warengruppe / Dienstleistungsgruppe auch geschäftlich tätig zu sein. (z.B. Dienstleistungen oder Produkte unter dem Adelsnamen anbieten). Ein Patentrecht können Sie auch selber beim Patentamt beantragen - www.dpma.de (Kosten für den Namensschutz 300,00 Euro für 10 Jahre) Was nützt Ihnen ein patentierter Name, den hunderte von anderen Menschen bereits nutzen oder für ein Taschengeld im Internet kaufen können? Exclusivität = Null!.

Das
Wappenrecht (welches analog zum Namensrecht im §12 BGB geregelt ist) bedeutet nichts anderes als die Bezeichnung der eigenen Person oder Familie als Inhaber der Urheberrechte an dem Wappen. Wird ein Wappen veröffentlicht (z.B. durch die Eintragung in einer Wappenrolle, der Veröffentlichung in einem Wappenbuch oder auch durch Verwendung auf öffentlich einsehbaren Onlinepublikationen) entsteht das Urheberrecht und damit das Copyright für die Person, der das Wappen zusteht. Eine Wappenstiftung durch Landesfürsten existierte als Teil des Adelsrechtes in der Vergangenheit, heute braucht es keinen Stifter mehr, da es kein Adelsrecht in Deutschland mehr gibt. Gerne verleihen Ritterorden oder Geschäftemacher Wappen (und dazu von selbigen als Adelstitel bezeichnete Adelsnamen) für viel Geld und entwickeln eine grenzenlose Phantasie um den Akt der Verleihung zu zelebrieren. Die individuelle Wappenerstellung jedoch kostet je nach Anbieter und Umfang der Erstellung zwischen 50,00 bis 100,00 Euro. Eine Erstellung durch sachkundige Heraldiker, die unter Beachtung der heraldischen Regeln und Vorgaben der verschiedenen Wappenrollen echte Kunstwerke entwickeln verlangen auch entschieden mehr (Infos zur Heraldik: www.heraldik-wappen.de / Wappenherstellung: www.wappen-billet.de u.A.

Je nach Leistungsumfang bieten Anbieter auch Landbesitz oder einen Schlossanteil mit an, der Bestandteil der “Adelspakete” ist und alle oben genannten Produkte enthält (Adelsname, Adelsurkunde, Patentrecht, Wappenrecht). Oftmals stellt der
Landbesitz / Schlossbesitz jedoch keinen reelen Wert dar und ist symbolischer Natur. Werden z.B. Laird-Titel mit einem “Landbesitz” von wenigen Quadrar-Zentimetern für weit über 150,00 Euro angeboten, so ist die Frage berechtigt, wo der Wert eines solchen Angebotes zu bemessen sei. Läßt sich das Land als Wert bemessen (Quadratmeterpreis/Bodenrichtwert) - oder erhält der Käufer mit dem Besitz weitere Rechte (Urlaub/Zelten/Nutzen/ mögl. der Grundbucheintragung usw.) ist im Einzelfall zu bewerten, ob dies einen höheren Preis rechtfertigt. Doch was nützt Ihnen ein Schloss, das nur ein Luftschloss ist?

Sie interessieren sich für den Mitbesitz an einem reelen Schloss in Deutschland / Bayern?

. . . . .  Hier finden Sie Ihre Immobilie für nur 199,00 Euro: [ www.schloss-projekt.de ]

Der Adelsverband hat daher die
IFAA-Norm (Verbandsnorm nach Deutschem Namensrecht) als Möglichkeit der Umsetzung einer größtmöglichen Kundentransparenz entwickelt, um aufzuklären was die Mystik der Adelstitel in der heutigen Zeit ausmacht und wie die Rechtslage ist.

Unter  dem Stichwort “Adelstitel” bei
www.ebay.de oder bei www.google.de finden Sie zahlreiche Anbieter und können selber bewerten, welche Angebote für Sie interessant sind und welche inhaltslos sind.

Informieren Sie sich ausführlich auf den Webseiten des Adelsverbandes
www.adelsverband.de


 

Den Adelsverband und das Institut für die Anerkennung von  Adelsnachweisen ( IFAA ) erreichen Sie
unter der Rufnummer 04251 983000 / Telefax 04251 983027 / Email info@adelsverband.de
Verantwortlicher Geschäftsführer Heiko Nowak Graf von Roit / Amtsgericht Recklinghausen HRB 6018
Büroanschrift: Friedrichstrasse 171 / 10117 Berlin /  Postanschrift: Postfach 1333 / 27316 Hoya


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